GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Gewährleistung richtet sich nach den im Land des Bestellers geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sollten in dieser Zeit Mängel auftreten, beheben wir diese im Rahmen der Gewährleistung Deines Händlers. Gewährleister und Ansprechpartner bei Reklamationen ist dabei immer Dein Händler, mit dem Du den Kaufvertrag geschlossen hast. Für Schäden durch unsachgemäße Pflege und falsche Beanspruchung, können wir leider keine Verantwortung übernehmen. In der Regel können solche Schäden aber zum Selbstkostenpreis von uns behoben werden.
PRODUKTHAFTUNG
Bitte lasse Deinen Schuh fünf Jahre nach Kaufdatum durch den Fachhandel oder durch LOWA überprüfen, da sich aufgrund von Materialalterung und Verschleiß, Schwachstellen in der Schuhkonstruktion einstellen können!
Mein LOWA-Schuh ist defekt und ich bin nicht sicher, ob es sich um einen Garantiefall bzw. eine berechtigte Reklamation handelt?
Bitte zeige jeden derartigen Defekt Deinem LOWA-Fachhändler (Kaufbeleg nicht vergessen!). Dein Händler ist auch gleichzeitig Dein Gewährleister und wird sich entsprechend um Deine Reklamation innerhalb der Gewährleistung kümmern. Er kann mit seinem Fachwissen am besten beurteilen, was zu tun ist, bzw. ob Deine Schuhe zur Reparatur eingeschickt werden sollten.
Für Fragen zu Reklamationen und zur Pflege Deiner Schuhe bzw. für Beschwerden verwende bitte folgendes Kontaktformular oder rufe unser Serviceteam persönlich an:
LOWA Sportschuhe GmbH
Service-Abteilung
Hauptstraße 19
85305 Jetzendorf
Telefon: +49 8137 999–448
Erläuterungen zur Materialalterung (Hydrolyse)
Sohlen mit Dämpfungskeil auf PU-Basis (Polyurethan) verfügen über sehr gute Dämpfungseigenschaften und behalten diese auch sehr lange. Allerdings unterliegen PU-Schäume einer gewöhnlichen Alterung. Das Material wird mit der Zeit spröde und kann sich lösen. Auch die Gummilaufsohle altert mit den Jahren und härtet aus. Dies beeinflusst sowohl die Dämpfungs-, als auch die Haftungseigenschaften des Gummis. Deshalb solltest Du Deine Schuhe spätestens nach 6 Jahren durch einen Händler oder LOWA prüfen lassen. Ob der Schuh genutzt wurde oder nicht, ist hierfür nicht relevant. Viele Modelle lassen sich dann neu besohlen, sodass Du den Schuh weiterhin nutzen kannst.
HAST DU NOCH FRAGEN?